Trotz diesen Ausführungen des Beschwerdeführers und der unbestritten hohen zeitlichen Belastung des Beschwerdegegners sieht die BVD keinen Anlass, von der Beurteilung des LANAT als kantonale Fachstelle abzuweichen und den voraussichtlich längerfristigen Bestand des Betriebs anzuzweifeln. Als zuständige Fachbehörde beurteilt das LANAT zunächst den gestützt auf dem Tool «LabourScope» prognostizierten Arbeitszeitbedarf des beschwerdegegnerischen Betriebs nach Realisierung des strittigen Vorhabens von 6531.5 AKh (und auch die deutliche Reduktion