Die nötige Amortisation eines so teuren Stalles bedeute in der Regel auch mehr Arbeit. Angesichts des Zeithorizonts für den längerfristigen Bestand von ca. 15 Jahren könne nicht gesagt werden, die Existenz des Betriebs sei voraussichtlich längerfristig gesichert. Es sei somit nur eine Frage der Zeit, bis der strittige Stall nicht mehr genutzt werde bzw. leer stehe. Sollte die Baubewilligung wider Erwarten erteilt werden, müsse diese somit zwingend mit einem Beseitigungsrevers verbunden werden. Dies in dem Sinne, als dass der Beschwerdegegner verpflichtet werde, die Baute(n) zurückzubauen, sollte(n) diese nicht mehr zonenkonform genutzt werden können.