Zu beachten seien auch die Vorschriften des Normalarbeitsvertrags für die Landwirtschaft, wonach die wöchentliche Höchstarbeit 55 Stunden betrage. Auch aus diesem Grund dürfe der angestellte Vater nicht mehr als diese Stunden übernehmen. Auch unrealistisch sei ein Mehrersatz der Ehepartnerin. Ihm sei gesagt worden, dass diese schon heute auf blutdrucksenkende Medikamente angewiesen sei, damit sie den Alltag bewältigen könne. Die Schwiegermutter habe vor nicht allzu langer Zeit einen Schlaganfall gehabt und werde langfristig die Betreuung der Kinder nicht übernehmen können, was sich ebenfalls nachteilig auf die Mitarbeit der Ehepartnerin im Betrieb auswirken werde.