Wenn überhaupt könne der Vater maximal die budgetierten 37.8 Stunden pro Woche auf dem Betrieb leisten, daneben aber sicher nicht zusätzliche Stunden übernehmen. Sein Alter zusammen mit den erwähnten gesundheitlichen Problemen spreche gegen einen längerfristigen Einsatz des Vaters mit einem derart hohen Arbeitspensum. Bei einem Ausfall des Vaters müsste der Beschwerdegegner vermehrt Arbeiten durch Dritte machen lassen, was ihn mit Sicherheit mehr kosten würde. Zu beachten seien auch die Vorschriften des Normalarbeitsvertrags für die Landwirtschaft, wonach die wöchentliche Höchstarbeit 55 Stunden betrage.