Der Beschwerdeführer erachtet die Eigenleistungen der Familie des Beschwerdegegners in seinen undatierten Schlussbemerkungen (eingegangen beim Rechtsamt am 27. März 2025) als zu hoch und bezweifelt damit den voraussichtlich längerfristigen Bestand dieses Betriebs. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Beschwerdegegner seine externe Anstellung aufgeben werde. Schon heute leide er unter Knie- und Rückenproblemen sowie Erschöpfungszuständen. Der Beschwerdegegner sei im Vorfeld seinem Projekt gegenüber selbst sehr kritisch gegenüber gestanden und habe die Chance auf eine langfristige und erfolgreiche Führung des Betriebs unter 50 % geschätzt.