Aus den dargelegten Gründen sei aus ihrer Sicht aber fraglich, ob die geleistete Arbeit tatsächlich 88 Stunden pro Woche betrage. Wie in den Arbeitsbilanzen dargelegt worden sei, könnten gewisse Arbeiten im externen Arbeitsverhältnis und auf dem eigenen Betrieb kombiniert werden, wodurch sich Arbeitszeit einsparen lasse. Zudem könnten die Arbeiten im externen Arbeitsverhältnis zeitlich ziemlich flexibel ausgeführt werden, was die Arbeitsorganisation ebenfalls erleichtere. Mittel- oder längerfristig werde wohl die externe Anstellung (oder der Anstellungsgrad) des Beschwerdegegners zur Diskussion stehen oder die Arbeit innerhalb der Familie insgesamt neu aufgeteilt werden. Entlas-