Der Arbeitsbelastung stünden sodann die persönlichen Ressourcen gegenüber, welche sie vorliegend nicht beurteilen könnten. Schliesslich ergebe eine statistische Einordnung, dass Betriebsleiter auf ähnlich grossen Betrieben im Durchschnitt 66 h pro Woche arbeiten würden. Für die konkrete Beurteilung zog die Fachstelle folgende Schlüsse: Die berechneten Arbeitsstunden des Betriebsleiters seien unbestritten sehr hoch und wohl kaum auf Dauer in diesem Ausmass zu bewältigen. Aus den dargelegten Gründen sei aus ihrer Sicht aber fraglich, ob die geleistete Arbeit tatsächlich 88 Stunden pro Woche betrage.