So hätten im Betriebsvoranschlag gewisse Arbeitserleichterungen durch den strittigen Neubau nicht abgebildet werden können, wie dem Kommentar zur Tragbarkeit (S. 8) entnommen werden könne. Der Betriebsvoranschlag diene sodann primär dem Nachweis der Fi- nanzier- und Tragbarkeit des Bauvorhabens und weniger einer detaillierten Arbeitsplanung und -budgetierung. Mit der später eingereichten Arbeitsbilanz, welche auf dem Tool «LabourScope» basiere, könne die anfallende Arbeit genauer eingeschätzt werden.