Kommt dazu, dass sowohl beim Eigenland (7 ha und damit rund 20 %) als auch bei einem Grossteil des Pachtlands (23.22 ha), bei Letzterem aufgrund der 12-jährigen Pachtverträge und unter Berücksichtigung der Option auf Pachterstreckung im Kündigungsfall, die längerfristige Bewirtschaftung als gesichert gelten kann. Dazu kommt, dass der Markt für Pachtland sehr dynamisch ist, weshalb allfällige, ohnehin eher unwahrscheinliche Flächenverluste infolge von Kündigungen in diesem lebhaften Markt früher oder später durch Neuzupachten kompensiert werden können.34