Wie das LANAT erachtet auch die BVD die im Betriebskonzept angenommenen Entwicklungsszenarien nach Umsetzung des strittigen Projekts als plausibel und die in der Erfolgsrechnung und im Finanzplan prognostizierten Zahlen als realistisch. Dass diese Kalkulationen nicht vorsichtig wären und damit als ungenügend gesichert gelten müssten, ist nicht erkennbar und wird auch vom LANAT nicht befürchtet. Gestützt auf den Betriebsvoranschlag des Beschwerdegegners und den realistischen Finanzplan bestehen keine Anzeichen, dass der Betrieb des Beschwerdegegners mit dem künftigen Konzept nicht längerfristig bestehen könnte.