Aus der darin enthaltenen Erfolgsrechnung (S. 18 des Betriebsvoranschlags) ergibt sich, dass der Beschwerdegegner von einem Jahresgewinn aus der Landwirtschaft von CHF 50 342.00 und von einem Jahresgewinn insgesamt (d.h. unter Berücksichtigung des unselbständigen Nebeneinkommens von CHF 74 869.00 und abzüglich des Privatverbrauchs von CHF 71 489.00) von CHF 53 722.00 ausgeht. Der vom Beschwerdegegner erstellte Finanzplan (S. 19 des Betriebsvoranschlags) weist nach einem Verlust von CHF 284 000.00 (Veränderung nettomonetäres Umlaufvermögen) im ersten Jahr aufgrund der für den geplanten Stall einkalkulierten Investitionen stetig