könne der längerfristige Bestand aufgrund der Pachtverträge als gesichert beurteilt werden. Im Beschwerdeverfahren ergänzte das LANAT mit Stellungnahme vom 12. Februar 2024, die Finan- zier- und Tragbarkeit des Bauvorhabens sei von ihnen geprüft und plausibilisiert worden (Grundlagen: Betriebsvoranschlag und Kommentar zur Tragbarkeit, T.________). Es seien keine Gründe erkennbar, dass der Betrieb voraussichtlich nicht längerfristig bestehen könne. Es befänden sich zudem rund 20 % der bewirtschafteten Flächen im Eigentum des Beschwerdegegners. Dieser habe Kopien von fünf 12-jährigen Pachtverträgen für 23.22 ha Land übermittelt.