a) Der Beschwerdeführer rügt, es sei nicht untersucht worden, ob der Betrieb des Beschwerdegegners voraussichtlich längerfristig bestehen könne. In den Akten befinde sich – soweit ersichtlich – kein Betriebskonzept, aus welchem hervorgehe, dass die mit dem geplanten Bauvorhaben verbundenen Investitionen auch effektiv tragbar seien für den Betrieb. Es sei deshalb zu befürchten, dass vorliegend eine Baute bewilligt werde, die schon bald einmal nicht mehr benötigt werde.