Der Beschwerdeführer bringt gegen diese nachvollziehbaren Berechnungen keine Einwände vor und bestreitet den Siloraumbedarf und damit die vorgesehene Grösse der vier geplanten Silos und des Lagerplatzes nicht. Auch für die BVD sind diese Angaben nachvollziehbar, weshalb die Silos und der Lagerplatz – der Beurteilung des LANAT folgend – nicht überdimensioniert sind. 8. Längerfristiger Bestand