Zudem sei zu beachten, dass der Lagerraum mit der gesamten Silohöhe berechnet worden sei, rund 1.6 m der Höhe jedoch nicht als eigentlicher Lagerraum genutzt werden könnten, da die Entnahmefräse ansonsten nicht eingesetzt werden könne. Der Bedarf von vier Silos mit jeweils 218 m3 Volumen und des geplanten Lagerplatzes für rund 150 Siloballen erachtet die kantonale Fachstelle damit als nachvollziehbar und plausibel (vgl. auch Stellungnahme vom 12. Februar 2024). Der Beschwerdeführer bringt gegen diese nachvollziehbaren Berechnungen keine Einwände vor und bestreitet den Siloraumbedarf und damit die vorgesehene Grösse der vier geplanten Silos und des Lagerplatzes nicht.