Die BVD geht ebenfalls davon aus, dass der geplante Rindviehstall für die in Frage stehende Bewirtschaftung nicht überdimensioniert und den objektiven Bedürfnissen des Betriebs angepasst ist. Dies gilt schliesslich auch hinsichtlich der vier geplanten Silos mit einem Volumen von jeweils 218 m3 und dem zusätzlich geplanten Lagerplatz für rund 150 Siloballen: Der Beschwerdegegner errechnete einen Futterbedarf von 500 m2 Mais und von 450 m3 Gras.