b) Es steht zunächst fest, dass für den Rindviehlaufstall der geplanten Grösse eine Unterbringung in einem bestehenden Gebäude des Betriebs des Beschwerdegegners ausgeschlossen ist und auch ein Ersatzbau an Stelle einer vorhandenen, nicht mehr benötigten Baute nicht in Frage kommt. Gemäss den plausiblen Ausführungen des LANAT soll insbesondere der bestehende Stall am N.________weg 2, im welchem heute die rund 35 Kühe gehalten werden, für das Jungvieh (ca. 25 Tiere) und Pferde (ca. 5 Pferde) genutzt