6. Zonenkonformität nach Art. 16a RPG a) Das AGR kam mit Verfügung vom 26. September 2023 zum Schluss, dass das Vorhaben gestützt auf die Beurteilung des LANAT zonenkonform sei. Als Auflage statuierte es dabei Folgendes: «Der Rindviehlaufstall mit der Hochsiloanlage darf nur für die zonenkonforme Nutzung verwendet werden. Nach Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung ist die Baute zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine rechtskräftige Baubewilligung für eine neue Nutzung vorliegt.»