Der jährliche Arbeitszeitbedarf nach Realisierung des strittigen Vorhabens schätzt der Beschwerdegegner gestützt auf das Tool «LabourScope» von Agroscope auf 6531.5 Arbeitskraftstunden (AKh), wobei 6381 AKh auf die Innenwirtschaft und 150.5 AKh auf die Aussenwirtschaft (Wald) fallen (vgl. Arbeitsbilanz II, Tabelle 3). Der Arbeitszeitbedarf pro Woche wird damit 125.6 AKh betragen und soll wie folgt aufgeteilt werden (Arbeitsbilanz II, Tabelle 3): Beschwerdegegner 50.4 AKh, Ehepartnerin 29.7 AKh, Vater des Beschwerdegegners 40.7 AKh, Extern 4.8 AKh.