des Beschwerdegegners arbeitet zu 20 % als Projektleiterin bei der V.________. Der Vater des Beschwerdegegners ist zu 100 % auf dem Betrieb angestellt (vgl. Arbeitsvertrag in Beilage 6a zum Schreiben vom 10. April 2024). Weiter werden gemäss Angaben des Beschwerdegegners externe Lohnunternehmen gezielt eingesetzt, um gewisse Arbeitsschritte zu erledigen (Arbeitsbilanz I, Ziff. 2).