4. Bestehender Betrieb und Bauvorhaben a) Der Beschwerdegegner (Jahrgang 1988) führt zusammen mit seiner Ehepartnerin (Jahrgang 1991) einen landwirtschaftlichen Betrieb (Milchproduktion, Schweinezucht), welchen sie per 1. Januar 2019 von Vater des Beschwerdegegners (Jahrgang 1963) übernommen haben. Gemäss den vom LANAT aufgeführten Betriebsdaten (GELAN 2024) verfügt der Betrieb über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 37.63 ha, wovon 12.14 ha als offene Ackerfläche dienen. Rund 20 % der bewirtschafteten Fläche und damit rund 7.5 ha befinden sich im Eigentum des Beschwerdegegners, der Rest (rund 30 ha) ist Pachtland.15