a) Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. So werde im angefochtenen Entscheid bezüglich mehrerer Einsprachepunkte lediglich auf die eingeholten Amts- und Fachberichte verwiesen (etwa betreffend besondere Bauten und Anlagen nach Art. 19 ff. BauG, betreffend Höhe und Farbe der Silobauten, betreffend Geruchs-, Lärm- und Lichtemissionen sowie betreffend Waldabstand). Eine eigentliche Auseinandersetzung mit seinen Rügen habe nicht statt- 6 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1).