Mit Eingabe vom 6. Dezember 2024 reichte er eine Arbeitsbilanz Betrieb E.________ des Inforama vom November 2024 ein (im Folgenden: Arbeitsbilanz II), mit welcher die Fragen beantwortet und die Fehler in der Arbeitsbilanz im Zusammenhang mit den Gesamtarbeitszeiten behoben wurden.