6. Mit Verfügung vom 14. August 2024 führte das Rechtsamt aus, gemäss Art. 34 Abs. 4 Bst. c RPV5 dürfe die Bewilligung für eine zonenkonforme Baute oder Anlage nur erteilt werden, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen könne. Die vom Rechtsamt mit Verfügung vom 10. Mai 2024 gestellten Fragen zur betrieblichen Organisation des beschwerdegegnerischen Betriebs (Ziffer 4a der Verfügung) stünden in Zusammenhang mit dieser Voraussetzung.