Das AGR äusserte sich mit Stellungnahme vom 3. Juni 2024 zur Standortevaluation. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, reichte eine Stellungnahme vom 6. Juni 2024 ein, inklusiv Berechnungsformular zum Mindestabstand. Nach gewährter Fristerstreckung reichte die OLK ihren Fachbericht vom 10. Juni 2024 ein. Nach zweifach gewährter Fristerstreckung beantwortete der Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 10. Juni 2024 (falsch datiert, eingegangen beim Rechtsamt am 23. Juli 2024) die Fragen des Rechtsamts und äusserte sich dabei gleichzeitig zum OLK- Bericht, unter Beantragung verschiedener Beweismassnahmen.