Aufgrund dieser summarischen Einschätzung werde jedoch vorerst auf einen Schriftenwechsel in Bezug auf diese Einsprache verzichtet. Mit dieser Verfügung stellte das Rechtsamt dem Beschwerdegegner sodann weitere Fragen. Schliesslich forderte es die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) auf, einen Bericht einzureichen, bat das AGR, die vom Beschwerdegegner eingereichte Standortevaluation zu beurteilen und das AUE, Abteilung Immissionsschutz, ihre Berechnung nach FAT-Bericht Nr. 376 nachzureichen sowie eine Frage zum Vorsorgeprinzip zu beantworten.