Aufgrund der von der Gemeinde erfolgten Publikation im kantonalen Amtsblatt ging beim Rechtsamt eine Stellungnahme Archäologie des archäologischen Diensts des Amts für Kultur vom 16. April 2024 ein. Mit Schreiben vom 26. April 2024 schickte die Gemeinde die Akten des Baugesuchs zurück an das Rechtsamt und teilte mit, dass während der Auflagefrist im kantonalen Amtsblatt die beigelegte Einsprache von D.________ eingegangen sei. 5. Mit Verfügung vom 10. Mai 2024 beteiligte das Rechtsamt Herr D.________ als Einsprecher im Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig führte es aus, eine erste summarische Einschätzung er-