Weiter führte das Rechtsamt in dieser Verfügung aus, aufgrund einer summarischen Prüfung sei es fraglich, ob der Beschwerdegegner vorliegend eine genügende Standortevaluation vorgenommen habe. Es forderte den Beschwerdegegner auf, eine Standortevaluation einzureichen, aus welcher nachvollziehbar hervorgehe, aus welchen Gründen andere Standorte schlechter abschneiden als der geplante Standort auf Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. J.________. Zudem wurde der Beschwerdegegner gebeten, verschiedene Fragen des Rechtsamts zu beantworten. Diesen Aufforderungen kam der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 10. April 2024 nach.