1/38 BVD 110/2024/5 tember 2023 kam das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Schluss, dass das Bauvorhaben zonenkonform und eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG1 nicht erforderlich ist. Mit Gesamtentscheid vom 7. Dezember 2023 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung sowie eine Ausnahmebewilligung nach Art. 26 BauG2 für das Überschreiten der maximal zugelassenen Silohöhe.