3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten mit je CHF 400.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Frau B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Aegerten, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung