Der Wiederherstellungsentscheid der Gemeinde ist deshalb von Amtes wegen zu ergänzen und dem Beschwerdeführer ist Frist zu setzen, um entweder ein entsprechendes Gesuch einzureichen oder die Wiederherstellung zu vollziehen.32 Ein solches Gesuch müsste detaillierte Pläne unter Angabe des gewachsenen Terrains enthalten und dieses wäre im Bereich der Nachbarparzelle Nr. G.________ beispielsweise durch alte Bauakten zu belegen. Sollte ein solches Baubewilligungsverfahren angehoben werden, müssten auch die Nachbarn Gelegenheit erhalten, sich daran zu beteiligen.