Vorliegend kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein reduziertes Projekt (z.B. Rückversetzung des Zauns um die Mehrhöhe und/oder Reduktion der Höhe des Zauns auf das zulässige Mass) bewilligt werden könnte. Gemäss der bundesgerichtlichen Praxis muss daher aus Gründen der Verhältnismässigkeit geklärt werden, ob ein Teil der Einfriedung weiter verwendet werden kann.31 Der Wiederherstellungsentscheid der Gemeinde ist deshalb von Amtes wegen zu ergänzen und dem Beschwerdeführer ist Frist zu setzen, um entweder ein entsprechendes Gesuch einzureichen oder die Wiederherstellung zu vollziehen.32