Die Durchführung von weiteren Beweismassnahmen zur Beurteilung der materiellen Rechtswidrigkeit rechtfertigen sich nicht. Die beantragten Beweismassnahmen (insb. Augenschein, Messungen durch einen Geometer) werden daher abgewiesen. 7. Wiederherstellung a) Mit der angefochtenen Verfügung verpflichtet die Gemeinde den Beschwerdeführern, die erstellte Einfriedung innert 4 Monaten nach Rechtskraft vollumfänglich zurückzubauen.