Einfriedung bedeutet vorliegend der höchste Punkt der Pfosten. Gemäss den Fotos der Gemeinde, die den oberen Teil eines Massstabs zeigen, haben die gemessenen Pfosten eine Höhe von rund 1.40 m, 1.55 m, 1.65 m und 1.70 m. Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten hat die Gemeinde die Höhe von ihrer Parzelle aus und damit korrekt gemessen. Dies wird durch das von ihnen mit Schreiben vom 1. Juli 2024 eingereichte Foto 3 bestätigt. Gemäss der Beschriftung dieses Fotos misst der Pfosten an der fotografierten Stelle von ihrem Grundstück aus 1.60 m. Damit übersteigt die Einfriedung das baubewilligungsfreie Mass.