b) Entlang der Nachbarparzelle Nr. G.________ befindet sich die umstrittene Einfriedung auf der teilweise tiefer liegenden Parzelle des Beschwerdeführers und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten. Für die Frage der Baubewilligungspflicht wird die Höhe des Zauns vom fertigen Terrain dieser Parzelle aus gemessen, da es sich dabei entweder um den natürlich gewachsenen Geländeverlauf oder um ein abgegrabenes Terrain handelt. Oberkant Einfriedung bedeutet vorliegend der höchste Punkt der Pfosten.