Er bestehe aus vier Teilen von 6 m (oberer Teil des Zauns) bzw. 3.60 m, 1.80 m und 3.60 m Länge. Bei jeder Stufe messe der Zaun max. 1.20 m. Bei der Strasse handle es sich um eine Privatstrasse, da sie nur der Erschliessung des Nachbarhauses Nr. G.________ diene. Daher seien alle Zäune auf der Grenze erstellt worden. Es gebe keinen Verkehr Richtung Westen, daher sei auch die Sicht kein Problem. 5. Formelle Rechtswidrigkeit / Baubewilligungspflicht