Amtes wegen Beteiligten zu führen (vgl. Plan Vorakten Beilage 6). Entlang der Einfriedung besteht auf der Nachbarparzelle Nr. G.________ eine relativ schmale Zufahrt, welche leicht ansteigt, während das Grundstück des Beschwerdeführers und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten auf einem tieferen Niveau bleibt. Angrenzend an diese Zufahrt befindet sich ein weiteres, bisher unbebautes Grundstück (Nr. I.________). Danach endet die Strassenparzelle Nr. H.________, bei welcher es sich um ein Anmerkungsgrundstück der dadurch erschlossenen Parzellen Nrn. J.________-G.________ handelt (vgl. Orthophoto gemäss Verfügung vom 11. Juni 2024).