a) Die Einfriedung besteht aus metallfarbenen Pfosten, welche etwas weniger hohe, dunkle PVC-Elemente verbinden. Sie verläuft an der Westseite des Grundstücks entlang der Grenze zur Nachbarparzelle Nr. G.________ (hier endet der Zaun auf unterschiedlicher Höhe, also «treppenförmig»).19 Danach biegt sie zuerst in einem rechten Winkel ab, um entlang der Strassenparzelle Nr. H.________ und danach in Richtung der Liegenschaft des Beschwerdeführers und der von 15 BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; BGE 140 II 262 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen