Der Rückzug betrifft jedoch einzig das nachträgliche Baubewilligungsverfahren und nicht das Baupolizei- bzw. Wiederherstellungsverfahren, über das die Gemeinde im angefochtenen Entscheid ebenfalls entschieden hat. Die Abschreibung des Baubewilligungsverfahrens ändert nichts an den im angefochtenen Entscheid auferlegten Kosten von CHF 550.00, da deren Höhe auch bei einer Abschreibung (und der Wiederherstellung) gerechtfertigt erscheinen (fünf Stunden Aufwandgebühr 1 von CHF 110.00 pro Stunde) und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen (vgl. Ziffern 1.1.2.3 und 1.2.2.1 des «Anhang 1 Gebühren Bauwesen» der Gebührenverordnung und Tarife zum Gebührenreglement der Gemeinde Aegerten