Mit Verfügung vom 11. Juni 2024 stellte das Rechtsamt dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten die Fotos der Anzeigenden sowie der Kontrolle der Gemeinde Aegerten vom 11. April 2024 zu. Alle Parteien erhielten zudem einen Ausdruck eines Orthophotos der Geoportal-Karte des Kantons Bern. Das Rechtsamt erwog in dieser Verfügung: Eine erste summarische Einschätzung des Rechtsamts ergibt Folgendes: Gemäss den von den Nachbarn eingereichten Fotos und den Fotos, welche die Gemeinde am 11. April 2024 aufgenommen hat, scheint der Zaun über 1.20 m hoch und damit baubewilligungspflichtig zu sein (Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD).