9. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, beteiligte die Miteigentümerin der betroffenen Parzelle von Amtes wegen am Verfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde, verweist auf den angefochtenen Entscheid und verzichtet im Übrigen auf eine Stellungnahme. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte schloss sich mit Schreiben vom 10. Mai 2024 der Begründung und den Anträgen der Beschwerde des Beschwerdeführers an.