3. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 26. Juni 2023 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, das eingereichte Baugesuch sei aufgrund des fehlenden Strassenabstandes und dem Nichteinhalten der Sichtbermen nicht bewilligungsfähig und gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme, zum Rückzug des Baugesuchs und/oder zum Einreichen einer Projektänderung.