Aufgrund von Mängeln beim Situationsplan und nach dem Hinweis auf den notwendigen Strassenabstand von Einfriedungen und Zäunen (50 cm ab Fahrbahnrand sowie Überragen der Fahrbahn um höchstens 60 cm an unübersichtlichen Stellen wie einer Ausfahrt) wies sie das Gesuch zurück und verlangte dessen Verbesserung. Der Beschwerdeführer reichte am 14. Juni 2023 innert Frist ein Baugesuch ein.