2. Nach einer Fristverlängerung reichte der Beschwerdeführer eine «einfache Vorabklärung» für den Ersatz eines Holzzaunes durch einen PVZ-Zaun (Länge 14 m, Breite 5 m und Höhe 1.2 m) ein. Die Gemeinde forderte ihn mit Schreiben vom 31. Mai 2023 auf, ein Baugesuch einzureichen, da eine «einfache Vorabklärung» nicht genüge. Aufgrund von Mängeln beim Situationsplan und nach dem Hinweis auf den notwendigen Strassenabstand von Einfriedungen und Zäunen (50 cm ab Fahrbahnrand sowie Überragen der Fahrbahn um höchstens 60 cm an unübersichtlichen Stellen wie einer Ausfahrt) wies sie das Gesuch zurück und verlangte dessen Verbesserung.