Im Übrigen wird der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Röthenbach i.E. vom 28. März 2024 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn B.________ und Frau A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Röthenbach i.E., eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor