Die angeordnete Wiederherstellungsmassnahme, das Balkongeländer – wie von der KDP verlangt – in einer neutralen Farbe (beige, grau) auszuführen, ist erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mit einer solchen Farbgebung wird das Balkongeländer nicht mehr auffallen und keinen Fremdkörper mehr bilden. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Die angeordnete Wiederherstellungsmassnahme ist zudem nicht aufwendig und für die Beschwerdeführenden sowohl in sachlicher wie auch in finanzieller Hinsicht zumutbar. Insgesamt ist damit die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahme zu bejahen.