und G.________a. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ändert auch der Umstand, dass einige umliegende Bauten rötliche Farbtöne aufweisen, daran nichts. Die von den Beschwerdeführenden erwähnten beiden Gebäude haben zwar auch rötliche Elemente, diese wirken aber nicht störend: Ein Gebäude ist mit neuen rötlichen Ziegeln gedeckt. Rötliche Farbtöne sind bei Ziegeln üblich und auch in der Baugruppe A verbreitet. Ein anderes Gebäude, dessen Seitenfassaden aus Holz bestehen, weist an der Frontfassade eine rötlichbraune Eternitverkleidung auf.