Das Gebäude Nr. H.________b unterscheidet sich aufgrund der neuen Balkonverkleidung massgeblich von den sonst überwiegend mit Holz verkleideten Häusern. Durch die farbliche Dreiteilung der Fassade (dunkelbraunes Holz, heller Verputz, orange-rotes Lochblech) wirkt die Baute unruhig, ortsfremd und fügt sich nicht gut in ihre Umgebung ein. Es entsteht keine gute Gesamtwirkung, im Gegenteil; der Balkon beeinflusst das Ortsbild negativ. Er beeinträchtigt zudem die Wirkung der Baugruppe A und die beiden schützenswerten Gebäude Nrn. G.________ und G.________a.