und G.________a sind schützenswerte Gebäude. Sie befinden sich direkt gegenüber der Liegenschaft der Beschwerdeführenden. Die Häusergruppe ist geprägt durch mehrheitlich ältere, traditionelle Bauten mit ziegelgedeckten Satteldächern. Die Fassaden weisen viele Holzanteile auf. Das Gebäude Nr. H.________b der Beschwerdeführenden ist im Bereich des Dachgeschosses ebenfalls holzverkleidet, die Fassaden der darunterliegenden Geschosse sind hell verputzt. Aus den Fotos zum Baugesuch ergibt sich, dass der Balkon im Obergeschoss, der sich fast über die ganze Fassade erstreckt, früher im gleichen Farbton wie die dahinterliegende Fassade verkleidet war.