a) Die Gemeinde hat dem Balkongeländer den Bauabschlag erteilt mit der Begründung, die Farbgebung des Balkongeländers sei aus Sicht der KDP problematisch und nicht bewilligungsfähig. Das leuchtende Rot der Lochblechfüllungen beeinträchtige das von historischen Gebäuden geprägte Ortsbild stark, wirke fremd und füge sich nicht ins Umgebungsbild der umliegenden Bauten ein.